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   BFH, 11.11.1981 - II R 123/81   

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https://dejure.org/1981,20372
BFH, 11.11.1981 - II R 123/81 (https://dejure.org/1981,20372)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1981 - II R 123/81 (https://dejure.org/1981,20372)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1981 - II R 123/81 (https://dejure.org/1981,20372)
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 103/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 118/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Glimmer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 105/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrens fehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 106/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrens fehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 108/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

    Wird mit der Verfahrens rüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrens fehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 109/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrens fehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 102/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

    Wird mit der Verfahrens rüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrens fehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 110/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 115/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

    Wird mit der Verfahrens rüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrens fehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 104/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 85/96
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